Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Detailansicht

RW001 - Hochschulrecht – Wissenschaftsfreiheit

  In diesem Kurs „Hochschulrecht - Die Wissenschaftsfreiheit“ wird mit der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG die Zentralnorm des deutschen Hochschulrechts behandelt. Wenngleich es sich um eine Verfassungsnorm handelt, hat das Grundrecht immensen Einfluss auf den Arbeitsalltag der Wissenschaftsverwaltung, was anhand von zahlreichen wegweisenden und auch aktuellen Fällen illustriert wird.
Konkret werden folgende Inhalte erörtert:

• Bedeutung der Grundrechte für das Hochschulrecht
• Wer kann sich auf die Wissenschaftsfreiheit berufen?
• Welche Ansprüche folgen für die Universität oder für einzelne Personen aus der Wissenschaftsfreiheit?
• Verhältnis zu anderen Grundrechtsnormen
   o Meinungsfreiheit
   o Gewissensfreiheit
   o Tierschutz
• Beispielsfälle
• Aktuelles
• Ausblick