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Säumnisgebühr

Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigter Nicht-Teilnahme eine Säumnisgebühr von 50% des Kursentgeltes anfällt.
Daher achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Abmeldung, bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn
(Gebührensatzung Berufliche Weiterbildung)

Die Säumnis wird von allen eingeladenen, aber unenschuldigt fehlenden Teilnehmenden gleichermaßen erhoben.