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Säumnisgebühr

Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigter Nicht-Teilnahme eine Säumnisgebühr von 50% des Kursentgeltes anfällt.
Daher achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Abmeldung, bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn
(Gebührensatzung Berufliche Weiterbildung)