Verwaltungs- oder betriebseigene Prüfungen
Gemäß den Richtlinien für verwaltungs- oder betriebseigene Prüfungen – Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 4 (6⁄95), Anlage 2 BMT-G – werden
durch die Humboldt-Universität zu Berlin Prüfungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgenommen.
Die abgelegte verwaltungs- oder betriebseigene Prüfung gilt für den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes Berlin.
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie Frau Alpermann:
- ☎ 030/ 2093 12660
- ✉ christine.alpermann@uv.hu-berlin.de