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AS002 - Erste-Hilfe-Ausbildung: Training

nach BGV A1
  Dieses Angebot ist nur für Beschäftigte der HU!

Betriebliche Ersthelfende, die bereits einen Grund- bzw. ein Trainingslehrgang besucht haben, müssen alle 2 Jahre das 1-tägige Training erneut absolvieren.

Hinweis: Der Nachweis über die Teilnahme am Grundlehrgang bzw. das vorangegangene Training darf nicht älter als zwei Jahre sein. Andernfalls ist der Grundlehrgang erneut zu besuchen.

Die Anwesenheit bis Lehrgangsende ist Pflicht. Bei vorzeitigem Abbruch wird die Teilnahme nicht anerkannt!

Mitarbeitende der Charité melden sich bitte beim »Arbeitsmedizinischen Zentrum der Charité«.