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Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfährt das deutsche Arbeitsrecht eine einschneidende Veränderung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat direkten Einfluss auf die betriebliche Praxis und unmittelbare Auswirkungen auf die Personalarbeit. Mit einem AGG Gesetz werden Diskriminierungen im Arbeitsleben umfassend verboten, ob aus Gründen der Rasse, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität, der Weltanschauung, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft.
Hieraus ergeben sich maßgebliche Veränderungen in der Arbeitswelt wie z.B. der Ausschreibung offener Stellen über Auswahlentscheidungen im internen und externen Personalbeschaffungsprozess bis hin zu Kündigungen.
Sie werden praxisnah auf das neue Gesetz vorbereitet. Es werden relevanten Inhalte des Gesetzes erörtert, die sich daraus ergebenden Risiken diskutiert.
1. Grundstrukturen des Gesetzes 2. Persönlicher Geltungsbereich 3. Diskriminierungsmerkmale des AGG - Alter, Geschlecht, Behinderung, Sexuelle Identität, - Ethnische Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung
Thema sexuelle Belästigung
4. Rechtfertigung der Diskriminierung 5. Rechtsfolgen und Geltendmachung von Ansprüchen - Beschwerderecht, Leistungsweigerungsrecht - Unterlassung, Schadensersatz, Beweislastproblematik - Verjährung von Ansprüchen
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
6. Die betriebliche Praxis - Auswirkungen bei Einstellung - im Arbeitsverhältnis - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
7. Lösungsmöglichkeiten und Organisationspflicht 8. Der Betriebsrat und seine Rechte 9. Antidiskriminierungsstellen in Betrieb und Bund 10. Rechtsprechung aktuell
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