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Die Veranstaltung dient dazu, den Teilnehmern einen Überblick über das weite Feld des Urheberrechts zu geben. Erörtert werden insbesondere die relevanten Grundsätze im Zusammenhang mit praxisorientierten Fallbeispielen.
Der Seminaraufbau erfolgt voraussichtlich folgendermaßen:
I. Überblick - Einführende kleine Fallbeispiele - Grundlagen des UrhG - Urheberpersönlichkeitsrecht - Verwertungsrechte - Schutzdauer - Panoramafreiheit - Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG)
II. Problemerörterung - wissenschaftliches Arbeiten: * Plagiate; Selbstplagiate * Falschzitate - Lehrveranstaltungen: §§ 60a UrhG ff. und das Urheberwissenschaftsgesetz - Schutzrechte der Universität an von Mitarbeitern/Studenten erstellten Werken? - universitätsinterne E-Mails und Moodle - Arbeits- und Forschungsergebnisse
III. Feststellung eines Urheberrechtsverstoßes und die Folgen - Abmahnung; Unterlassungserklärung; Schadensersatz? - Vorgehen in Universitäten und Hochschulen (Prüfung; Sanktion; Ombudsverfahren)
IV. Zusammenfassung und gemeinsamer Austausch
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