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Abmeldung

Für HU-Angehörige:

  • Eine Abmeldung muss eine Woche vor Kursbeginn erfolgen.

  • Wenn der Kursplatz unbegründet nicht in Anspruch genommen wird, wird eine Säumnisgebühr von 50% des Kursentgeltes erhoben.

  • Kurzfristige Absagen, d.h. in der Woche vor Kursbeginn, müssen schriftlich begründet werden (durch die oder den Vorgesetzte:n bzw. einer Kopie des Krankenscheins)

Gleiches gilt für externe Teilnehmer:innen.