Für HU-Angehörige:
- Eine Abmeldung muss eine Woche vor Kursbeginn erfolgen.
- Wenn der Kursplatz unbegründet nicht in Anspruch genommen wird, wird eine Säumnisgebühr von 50% des Kursentgeltes erhoben.
- Kurzfristige Absagen, d.h. in der Woche vor Kursbeginn, müssen schriftlich begründet werden (durch die oder den Vorgesetzte:n bzw. einer Kopie des Krankenscheins)
Gleiches gilt für externe Teilnehmer:innen.