Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Detailansicht

RS002 - Nachteilsausgleich (NTA) in Studium, Lehre und Prüfung

Frau RettelHU, Studienabteilung,
Beauftragte für behinderte Studentinnen und Studenten

Ein Team von KOPF, HAND + FUSS gGmbHhttps://kopfhandundfuss.de/

Der Termin wird noch bekannt gegeben!
Es gibt noch wenige freie Plätze zu diesem Termin.
Der Termin wird noch bekannt gegeben!
Ziegelstraße 10, 10117 Berlin, Seminarraum
Die Anzahl an Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an der HU steigt. Damit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein*e Student*in mit Erkrankung in eine Sprechstunde kommt oder in Lehre und Prüfung einen Nachteilsausgleich benötigt.

- Rechtliche Grundlage und Rechtsfolgen
- Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)?
- Welche Formen von NTA gibt es an der HU?
- Antragsverfahren in Kurzform
- Gute Möglichkeit zur Diskussion und Austausch von vorher eingereichten Problemfällen

Zielgruppe: Mitarbeitenden der HU von Prüfungsbüros, Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Studienfachberatenden, Lehrende/Dozierende