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Beschäftigungsformen und arbeitsrechtliche Schnittstellen in der Verwaltung
- Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor? - Was unterscheidet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Lehrbeauftragte, studentische Beschäftigte, Professor*innen oder externe Auftragnehmer*innen? - Warum sind arbeitsrechtliche Vorgänge an Hochschulen anders gelagert als in anderen Verwaltungen? - Was sind die maßgeblichen Inhalte von Arbeitsverhältnissen
Der Kurs richtet sich an Beschäftigte in der Hochschulverwaltung, im Fakultätsmanagement, in Personal- und Haushaltsbereichen, in der Drittmitteladministration, im Forschungsservice sowie in Einheiten, die Beschäftigungsvorgänge vorbereiten oder begleiten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundstrukturen, die für die administrative Bearbeitung von Beschäftigungsverhältnissen wichtig sind.
Schwerpunkte sind: - Arbeitnehmer*innenbegriff und Abgrenzung - wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal - Lehrbeauftragte, Gastprofessor*innen, studentische Beschäftigte und externe Auftragnehmer*innen - TV-L, TV Stud III und Dienstvereinbarungen - Direktionsrecht und Wissenschaftsfreiheit
Nach dem Kurs können Sie Beschäftigungsformen besser einordnen, typische Abgrenzungsfragen erkennen und verstehen, welche Folgen die Einordnung für Sozialversicherung, Mitbestimmung und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften hat.
Weitere Kurse dieser Reihe mit hochschulrechtlichem Bezug finden Sie unter den Kursnummern RG007 - RG011 sowie RW001.
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