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RG007 - Bundesrechtliche Regelungen im HU-Verwaltungshandeln

 

Welche bundesrechtlichen Vorgaben sollte die Verwaltung kennen?

Viele Vorgänge in der HU-Verwaltung lassen sich nicht allein mit dem BerlHG oder internen Regelungen beantworten. Arbeitsrecht, Befristungsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Hochschulstatistik, BAföG, Drittmittelverwaltung und der Umgang mit sensiblen Forschungsdaten werden wesentlich durch Bundesrecht geprägt.

Zielgruppe: Der Kurs richtet sich insbesondere an Beschäftigte in der Hochschulverwaltung, im Fakultätsmanagement, im Forschungsservice, in Studien- und Prüfungsbereichen, in Personal- und Haushaltsangelegenheiten sowie in weiteren wissenschaftsunterstützenden Servicebereichen.

Im Mittelpunkt steht die praktische Frage: wann sind bunderechtliche Regelungen für einen konkreten Verwaltungsvorgang maßgeblich und was sind die maßgeblichen Inhalte

Schwerpunkte:
- Zusammenspiel von Bundesrecht, Landesrecht und HU-internen Regelungen
- typische Normenkollisionen in Verwaltung, Forschung, Studium und Personal
- bundesrechtliche Vorgaben für administrative Entscheidungen
- Bedeutung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern

Nach dem Kurs können Sie besser erkennen, wann Bundesrecht vorrangig zu beachten ist, wann das Berliner Hochschulgesetz maßgeblich bleibt und wie HU-interne Regelungen rechtlich einzuordnen sind.

Weitere Kurse dieser Reihe mit hochschulrechtlichem Bezug finden Sie unter den Kursnummern RG008 - RG011 sowie RW001.