Frau PD Dr. Bock von Wülfingen
Termin 1: 15.06.2026 Montag 09:00 - 16:30
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Termin 2: 22.09.2026 Dienstag 09:00 - 16:30
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Ziegelstraße 10, 10117 Berlin, Seminarraum
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Der Nachteilsausgleich (NTA) ist ein wichtiges Instrument für Chancengleichheit und wird zunehmend genutzt. Umso wichtiger ist es, sicher mit dem NTA und den Anliegen der Zielgruppen umgehen zu können. Genau hier setzt der praxisorientierte, interaktive Workshop an. Er greift die Vorerfahrungen der Teilnehmenden auf, vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, klärt Abläufe und Zuständigkeiten und stellt praktische Werkzeuge für die Antragbearbeitung, für gelingende Kommunikation und für den sensitiven Umgang mit schwierigen Situationen bereit.
Durch realitätsnahe Fallbeispiele, Rollenspiele und kollegiale Beratung werden die Inhalte direkt auf den eigenen Arbeitsalltag übertragbar.
Inhalte - Verständnis des Nachteilsausgleichs: Ziele, historische Entwicklung des Rechts - Typische Fallkonstellationen (z. B. psychische Erkrankung, chronische Beeinträchtigung, Elternschaft) - Formelles Verfahren an der HU: ZSP-HU § 109, Fristen, Zuständigkeiten - Rollenklärung: Verwaltung vs. Lehrende - Gelingende Kommunikation & Datenschutz in sensiblen Antragskontexten - Fallarbeit, Rollenspiele & kollegiale Beratung - Ablehnungen und Gegenvorstellungen sicher bearbeiten - Kooperation mit relevanten Stellen (Prüfungsausschüsse, Beauftragte, Familienbüro) - Reflexion der eigenen Haltung und institutioneller Routinen
Methoden Impulsinputs, Fallarbeit, Gruppenarbeit, Rollenspiele, kollegiale Beratung, moderierter Austausch; Begleitmaterialien (Handouts, Checklisten)
Lernziele Die Teilnehmenden - gewinnen Sicherheit im Umgang mit Anträgen auf Nachteilsausgleich, - kennen Verfahren und Zuständigkeiten, - können komplexe Fälle einordnen und angemessen kommunizieren, - wissen, wie sie Datenschutz und Sensibilität praktisch berücksichtigen, - sind in der Lage, Entscheidungen und Prozesse rechtssicher und professionell umzusetzen.
Zielgruppe: Mitarbeitende in Prüfungsbüros mit und ohne Vorwissen, Lehrende und andere in der Studiengangskoordination Tätige sowie Verwaltungsangestellte, die Anträge auf Nachteilsausgleich bearbeiten oder in Verfahren eingebunden sind.
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