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Die Veranstaltung dient dazu, den Teilnehmern*innen einen Überblick über die Bildrechte zu vermitteln. Erörtert werden insbesondere die Rechte der Erstseller der Bilder, der abgebildeten Personen und von Dritten, die weder das Bild erstellt haben noch auf dem Bild abgebildet sind.
Der Aufbau erfolgt folgendermaßen:
1. Block: Urheberrecht a. Grundlagen b. Urheberpersönlichkeitsrechte c. Verwertungsrechte d. Schutzdauer e. Panoramafreiheit
2. Block: Das Kunsturhebergesetz a. Rechte der abgebildeten Personen b. Unterscheidung Bild – Bildnis c. Einwilligung der abgebildeten Person d. Ausnahmen
3. Block: Rechte Dritter a. Beachte markenrechtliche Vorschriften b. Beachte wettbewerbsrechtliche Vorschriften c. Beachte datenschutzrechtliche Vorschriften
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